Förderung

Das KfW-Zuschussprogramm (aktuell stehen keine staatlichen KfW-Fördermittel zur Verfügung)

Nach jahrelangem Rückgang steigt die Zahl der Wohnungseinbrüche seit 2009 kontinuierlich an. Im Jahr 2013 verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik rund 150.000 Fälle – das ist der höchste Stand seit 15 Jahren. Dabei verursachten die Einbrecher einen Schaden von knapp 430 Millionen Euro. Neben materiellen Schäden sind häufig psychische Belastungen und Traumatisierung eine Folge für die Betroffenen und können deren Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden nachhaltig beeinträchtigen. Nahezu jedes fünfte Opfer zieht nach der Tat aus seiner Wohnung aus. Die Polizei kann dieses Problem jedoch nicht alleine lösen. Es gilt daher, das Augenmerk auch auf die Eigenvorsorge zu richten durch:

  • Einbau von Sicherheitstechnik,
  • sicherheitsbewusstes Verhalten und
  • Aufmerksamkeit im Wohnumfeld.

Denn nachweislich misslingen über 40 Prozent der Einbrüche nicht zuletzt durch vorhandene Sicherungseinrichtungen. Dies zeigt: Präventionsmaßnahmen lohnen sich! Investieren Sie deshalb in Sicherheitstechnik. Hierzu bietet seit 19.11.2015 das KfW-Zuschussprogramm 455 im Auftrag der Bundesregierung finanzielle Anreize für Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbrüche.

Mehr Sicherheit für Ihre vier Wände – Wer kann Zuschussanträge stellen?

Private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen sowie Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsunternehmen.

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch
  • Installation von Alarm- und Einbruchmeldeanlagen

Finanzanreize außerhalb der Förderprogramme

Der Anteil der Arbeitskosten handwerklicher Leistungen bei Investitionen in Sicherheitstechnik kann unter bestimmten Voraussetzungen z. B. nach § 35a EStG steuermindernd berücksichtigt werden.

Bedingungen für einen KfW-Zuschuss

  • Die Summe der Investition muss mindestens 2.000 Euro betragen.
  • Bis zu 20% der Gesamtsumme werden gefördert – max. 1.600 Euro.
  • Die Alarmanlage muss von einem Fachunternehmen installiert werden.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage der Original-Rechnung.
  • Die Alarmanlage muss die Anforderungen der DIN EN 50131 Klasse 2 oder besser erfüllen, was beim System Supreme A1 der Fall ist.

Umfassende Sicherheit reduziert Risiko

So unverzichtbar Sicherheitstechnik ist, ein wirkungsvoller Schutz ist nur dann möglich, wenn die Technik auch genutzt und somit Türen und Fenster bei Abwesenheit stets verschlossen werden. Entscheidend ist, in geeignete Sicherheitstechnik zu investieren und mit dem Einbau kompetente Fachbetriebe zu beauftragen.

Alles aus einer Hand

Die Antragstellung mit Sofortzusage erfolgt mit uns gemeinsam.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-Einbruchschutz-(455-E)/

Kompetenz schafft Vertrauen

Lassen Sie sich professionell und unverbindlich durch uns beraten und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Schwachstellenanalyse bei sich zu Hause.

Quelle: KfW Zuschuss für besseren Einbruchschutz

Bundesregierung gibt Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz

Seit 19.11.2015 können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche bei der KfW in Anspruch nehmen. Bundesbauministerin Barbara Hendricks: „Fast die Hälfte aller Einbrecher geben nach wenigen Minuten ihr Vorhaben auf, wenn sie durch Einbruchschutz am Eindringen gehindert werden. Investitionen in den Einbruchschutz machen sich also bezahlt! Deshalb fördern wir ab sofort den Einbau kriminalpräventiver Maßnahmen mit 30 Millionen Euro. Damit tragen wir dem Interesse von Mietern und Hauseigentümern nach mehr Einbruchschutz Rechnung und ermöglichen mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden.“ Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der förderfähigen Investitionskosten und betragen für Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes auf die ersten 1000€ der Investitionen 20 Prozent und auf alle weiteren 10 Prozent. Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse bis max. 1.600 Euro. Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist der Einbau eines zertifizierten Systems und die Durchführung durch ein zertifiziertes Fachunternehmen. Als kompetenter Ansprechpartner und zertifizierter Facherrichter erledigen wir natürlich auch die Antragstellung bei der KfW für Sie.

Voraussichtlich im Januar 2018 entscheidet die Bundesregierung, inwieweit weitere Fördergelder für Einbruchschutz zur Verfügung gestellt werden. Siehe auch Zuschussportal der KfW:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Zuschussportal

Kostenlose Beratung

Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf – in einem unverbindlichen Gespräch beraten wir Sie, analysieren mögliche Schwachstellen und finden passende Lösungen für Ihr Haus.

Service-Hotline: 05681 840 47 04